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   BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B   

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https://dejure.org/2008,23381
BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B (https://dejure.org/2008,23381)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B (https://dejure.org/2008,23381)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 9/07 B (https://dejure.org/2008,23381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Zulassungsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    An der Entscheidungserheblichkeit dieser Rechtsfrage mangelt es schon deshalb, weil das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nach dessen eindeutigem Wortlaut nur für Gerichtsverfahren gilt, hingegen für die vom Kläger beanstandete Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens nicht einschlägig ist (BVerfGE 101, 397, 404).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Anträge des Klägers auf eine Verlängerung des Ruhenszeitraums lehnten die Zulassungsgremien ab; die hiergegen erhobenen Rechtsbehelfe blieben erfolglos (s Senatsbeschluss vom 18.12.2002 - B 6 KA 45/02 B).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Inwiefern das LSG mit seiner Auslegung des § 45 Abs. 2 Ärzte-ZV von einem Rechtssatz des BSG zu den Folgen einer nicht wirksam nachgeholten Anhörung im Rahmen der Entziehung einer Entschädigungsrente für NS-Opfer (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22) abgewichen sein könnte, wird aus seinen Ausführungen nicht deutlich.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 und Abs. 4 SGG in der bis zum 1.1.2002 geltenden und hier noch anwendbaren Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 116 ff).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Aus dem Umstand, dass das Verfahren vor dem Berufungsausschuss nicht nur der Rechtmäßigkeitskontrolle dient, sondern hier eine umfassende Prüfung der Angelegenheit stattzufinden hat und der Bescheid des Berufungsausschusses den alleinigen Gegenstand eines nachfolgenden Klageverfahrens bildet (vgl BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 5 f), kann nicht abgeleitet werden, dass die Regelung des § 45 Abs. 2 Ärzte-ZV in Zulassungssachen nicht anzuwenden wäre (vgl hierzu Schallen, Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, 5. Aufl 2007, RdNr 1459 f).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13, mwN).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Diese Gelegenheit zur Äußerung stand dem Kläger jedenfalls im Widerspruchsverfahren vor dem Berufungsausschuss offen (vgl hierzu BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1 RdNr 20, mwN).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder der bisherigen Rechtsprechung ergibt, und ebenso dann, wenn zwar noch keine Rechtsprechung zu dieser Konstellation, aber Rechtsprechung bereits zu Teilaspekten vorliegt und sich hieraus ohne Weiteres die Beantwortung der Rechtsfrage ableiten lässt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfG [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f; Nr. 7 S 14; SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder der bisherigen Rechtsprechung ergibt, und ebenso dann, wenn zwar noch keine Rechtsprechung zu dieser Konstellation, aber Rechtsprechung bereits zu Teilaspekten vorliegt und sich hieraus ohne Weiteres die Beantwortung der Rechtsfrage ableiten lässt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 21/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren; Nachholung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 1161/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Aufhebung von Honorarbescheiden -

    Dem Anhörungserfordernis gem. § 24 SGB X ist damit genüge getan (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B).

    Der Mangel der Anhörung ist somit durch Nachholung im Widerspruchsverfahren geheilt worden (BSG v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - L 8 BA 194/21

    Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig

    Eine bestimmte Form muss in diesem Zusammenhang nicht eingehalten werden; auch eine - wie hier erfolgte - mündliche Anhörung ist zulässig (vgl. BSG Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 7/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Insbesondere hat das LSG zutreffend darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG nach seinem eindeutigen Wortlaut für das Verfahren "vor Gericht" und damit nicht für das Verwaltungsverfahren gilt (vgl BVerfG Beschluss vom 18.1.2000 - 1 BvR 321/96 - BVerfGE 101, 397, 404 = juris RdNr 26 mwN; zu dem Verfahren vor den Berufungsausschüssen vgl BSG Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 9/07 B - juris RdNr 12) .

    Eine bestimmte Form ist für diese Anhörung jedoch nicht vorgeschrieben (BSG Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 9/07 B - juris RdNr 12 mwN) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im Übrigen verkennt die Beschwerdeführerin, dass der Berufungsausschuss erst mit seiner Anrufung ausschließlich zuständig wird und diese Zuständigkeit bis zur rechtsverbindlichen Erledigung der Verfahrens behält, mithin das Verfahren vor ihm ein umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz ist (BSG, Beschluss vom 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B - und Urteil vom 27.01.1993 - 6 RKA 40/91 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17

    Rechtmäßigkeit eines Regresses aufgrund einer Richtgrößenprüfung; Anerkennung von

    Dementsprechend hat das BSG (Beschluss vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 9/07 B - juris) bereits entschieden, dass in Zulassungsstreitigkeiten die Vorgabe (in § 40 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ) einer (nicht öffentlichen) Sitzung vor dem Berufungsausschuss nicht dazu führt, dass die Anhörung des Vertragsarztes in jedem Fall mündlich erfolgen muss.
  • SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16

    Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein

    Nach § 45 Abs. 2 Ärzte-ZV kann als Ausnahme zu den §§ 37 Abs. 1 Satz 1, 43 Abs. 3 Ärzte-ZV der Widerspruch auch in Zulassungs- und Entziehungsverfahren ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden, wenn der Berufungsausschuss die Zurückweisung einstimmig beschließt (vgl. BSG, Beschl. v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B - juris Rdnr. 8 f.; BSG, Beschl. v. 18.08.2010 - B 6 KA 17/10 B - BeckRS 2010, 73463; SG Hannover v. 30.08.2000 - S 10 KA 71/00 - juris Rdnr. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aufgrund der fehlenden

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 6. Februar 2008, Az.: B 6 KA 9/07 B, - juris) kann der Berufungsausschuss auch bei Zulassungsentziehungen ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

    Für die Anhörung nach § 24 SGB X ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ( BSG , Beschl. v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B, juris Rn. 12).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 17/10 B
    Denn § 45 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gestattet die Zurückweisung eines Widerspruchs ohne mündliche Verhandlung, und der Senat hat bereits geklärt, dass diese Vorschrift auch auf Verfahren der Zulassungsentziehung anzuwenden ist (BSG vom 6.2.2008 - B 6 KA 9/07 B - Juris RdNr 8 ff).
  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler

    Für die Anhörung nach § 24 SGB X ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (BSG, Beschl. v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B, juris Rn. 12).
  • SG Düsseldorf, 28.11.2012 - S 2 KA 242/12

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach Verurteilung

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